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   LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2010 - L 5 AS 41/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,68303
LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2010 - L 5 AS 41/10 B ER (https://dejure.org/2010,68303)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.03.2010 - L 5 AS 41/10 B ER (https://dejure.org/2010,68303)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. März 2010 - L 5 AS 41/10 B ER (https://dejure.org/2010,68303)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2010 - L 5 AS 41/10
    Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann ein Rechtsmittel, das gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht eröffnen (Mayer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., vor § 143 Rdnr. 14 b; BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, B 1 KR 25/01 R, SozR 4-1500 § 158 Nr. 1).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2010 - L 5 AS 41/10
    Nicht ausreichend für die Zusammenrechnung von einzelnen Zeitabschnitten sind ein natürlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang oder dasselbe Sozialrechtsverhältnis (vgl. BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008, B 14 AS 7/08 B, juris, für Bewilligungsabschnitte bei SGB II-Leistungen).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2010 - L 5 AS 41/10
    Eine Einbeziehung weiterer Bewilligungsabschnitte kommt nicht in Betracht, da jeweils materiell-rechtlich selbstständige, hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen von einander unabhängige Ansprüche auf Sozialleistungen im Streit stehen (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1982, 7 RAr 50/80, SozR 4100 § 118 Nr. 10).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2008 - L 5 B 341/08
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2010 - L 5 AS 41/10
    Die nach ihrem Wortlaut nicht völlig eindeutige Regelung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG ist nach ihrem Sinn und ihrer Systematik dahingehend zu verstehen, dass die Beschwerde dann ausgeschlossen und somit unzulässig ist, wenn die Berufung in der Hauptsache nicht kraft Gesetzes ohne Weiteres zulässig wäre, sondern erst noch der Zulassung bedürfte (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Beschluss vom 25. November 2008, L 5 B 341/08 AS ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 04.03.2010 - L 5 AS 41/10
    Die Leistungsträger des SGB II müssen nicht nur Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen Rechnung tragen, sondern sie müssen diese auch bei der Ermittlung des normativen Bedarfs beachten, sodass Folgebescheide häufig neue, gegenüber dem Ausgangsbescheid besondere Tat- und Rechtsfragen aufwerfen (vgl. ausführlich Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Mai 2009, L 5 AS 17/09 B).
  • LSG Sachsen, 19.06.2012 - L 7 AS 115/11

    Zulassung der Berufung

    So hat das LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 18.03.2010 - L 5 AS 93/10 B ER, RdNr. 20) hierzu ausgeführt: "Im zeitlichen Umfang ist das Interesse begrenzt auf die Dauer eines Bewilligungsabschnitts, mithin auf sechs Monate, höchstens zwölf Monate (§ 41 Abs. 1 Sätze 4, 5 SGB II; vgl. Beschluss des Senats vom 04.03.2010 - L 5 AS 41/10 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.03.2010 - L 5 AS 93/10

    Ermittlung des Streitwertes bei der Bewilligung laufender Leistungen des SGB 2

    Im zeitlichen Umfang ist das Interesse der Zusicherung - wie auch in anderen Fallgestaltungen der Leistungsgewährung nach dem SGB II - begrenzt auf die Dauer eines Bewilligungsabschnitts, mithin auf sechs Monate, höchstens zwölf Monate (§ 41 Abs. 1 Sätze 4, 5 SGB II; vgl. Beschluss des Senats vom 4. März 2010, Az.: L 5 AS 41/10 B ER).
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